Förder­möglich­keiten

Auf der folgenden Seite finden Sie einen kurzen Überblick, über die gängigen Fördermittel, die uns für naturschutzfachliche bzw. Projekte mit Umweltbezug zur Verfügung stehen. Es gibt zudem noch die Möglichkeit über verschiedenste Umweltstiftungen Fördermittel zu akquirieren.

Für Fragen und eine detaillierte Beratung stehen wir gern zur Verfügung.

NALAP – Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen

Ziel der Förderung

„(…) Natur und Landschaft in Thüringen entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) (…) durch geeignete Maßnahmen zu sichern, zu entwickeln und zu pflegen (…)“
Förderrichtlinie des TMUEN vom 30.08.2017 (zuletzt geändert am 20.12.2021), Punkt 1.2

Was wird gefördert?

Dauerpflege – Vertragsnaturschutz:
-langfristige Flächenpflege 
zur Entwicklung von geschützten Lebensraumtypen und deren typischer Lebensgemeinschaften (z.B. Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Teiche, Kopfweiden,…)

Sicherung von Amphibienwanderungen
z.B. Aufbau und Betreuung von mobilen Amphibienschutzzäunen

Investive Naturschutzmaßnahmen:
Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung geschützter Lebensräume sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft (z.B. Entschlammung von Kleingewässern, Anpflanzung von Hecken und Baumreihen, Anlage von Kleinbiotopen, Wiederherstellung von Offenlandlebensräumen durch Entbuschung,…)
-Grunderwerb 
landwirtschaftlicher Flächen für die Biotopgestaltung
Maßnahmen zur Umweltbildung (z.B. Entwicklung und Anbringung von Informationstafeln in Schutzgebieten)

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Vereine, Verbände, Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, landwirtschaftliche Unternehmen (nur für „Sonstige Biotope“ gemäß Maßnahmen 2.1.8. der Richtlinie)

Umfang der Förderung

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.

Seit 2020 stellt der Bund über den Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für „Maßnahmen zum Insektenschutzschutz in der Agrarlandschaft“ jährlich 50 Mio. Euro für Deutschland bereit.

Im Förderprogramm NALAP stehen daher zusätzlich 2 Mio. Euro für z.B. Anlage einer insektenfreundlichen Blühwiese (mit gebietseigenem Saatgut), Sanierung von Streuobstwiesen oder Aufstellung von Insektennisthilfen zur Verfügung.

Nähere Informationen:

ENL – Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Ziel der Förderung

„(…) Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Natur- und Kulturerbes sowie der Freizeit und Erholungswert ländlicher Räume (…)“
Förderrichtlinie des TMUEN vom 16.11.2015 (zuletzt geändert am 29.11.2018), Punkt 1.1

Was wird gefördert?

ELER:

  • Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management in Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen
  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Beratungs-, Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstage, Erstellung von Informationsmaterialien

EFRE:

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Maßnahmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht. Das Vorhaben muss zudem einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten
    -Renaturierung 
    und Vernetzung von Lebensräumen, Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistet und der Schwerpunkt des Vorhabens in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Umfang der Förderung

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Der Fördersatz liegt, je nach Vorhaben, zwischen 60 und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

(Grundsätzlich mind. 25.000 €)

ENL ist ein von der EU-kofinanziertes, zweistufiges Förderprogramm mit zwei Förderschwerpunkten.

ELER= Europäischer Landwirtschaftssfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Fördert als 2.Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes in der Europäischen Union.

EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Fördert Maßnahmen zur Verringerung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen in benachteiligten Regionen und städtischen Gebieten.

Die Antragstellung erfolgt mit Einreichen einer Projektskizze bis zum 01.September des Jahres bei der Thüringer Aufbaubank. Nach Prüfung und Bewertung, fordert die Bewilligungsstelle zur vollständigen Antragstellung auf.

Weiterführende Informationen und die aktuelle Richtlinie finden Sie unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Entwicklung-von-Natur-und-Landschaft

KULAP – Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

Ziel der Förderung

„(…) Erhaltung oder Verbesserung der Umweltsituation im ländlichen Raum (…) zur Förderung einer umwelt- und klimagerechten Landwirtschaft, zur Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (…)“
Förderrichtlinie des TMIL vom 10.07.2015 (zuletzt geändert am 14.05.2020), Punkt 1.1

Was wird gefördert?

-Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen und -flächen sowie Schonstreifen und -flächen zum Schutz von Feldhamster, Rebhuhn, Grauammer und Kiebitz (A421, A422, A423)
-extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen zum Schutz der Segetalflora (A423),
Schaffung von Nahrungsflächen für den Rotmilan (A6),
-Pflege durch Beweidung oder Mahd auf Mager- und Trockenstandorten, Bergwiesen, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen, Streuobstwiesen und Flachlandwiesen (G2 bis G5) sowie
-Offenlanderhaltung in Natura 2000-Gebieten und im Grünen Band (G6) sowie
-dauerhafte Umwandlung des Ackerlands in Dauergrünland (G7)

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen, Nutzer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen

Umfang der Förderung

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.

Über den Naturschutzteil im EU-kofinanzierten Förderprogramm KULAP, werden naturschutzfachlich wertvollelandschaftsprägende Flächen, nach enger Abstimmung mit der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt, durch Landwirtschaftsbetriebe gepflegt. Diese erhalten dafür Direktzahlungen als Einkommensbeihilfe der Europäischen Union und verpflichten sich, im Gegenzug zu einer bis zu 5-jährigen Einhaltung der Maßnahmen.

Die Beantragung erfolgt jeweils bis zum 15.05. durch den Landwirtschaftlichen Betrieb, online beim zuständigen Agrarförderzentrum (TLLLR).

Weiterführende Informationen und die aktuelle Richtlinie finden Sie unter:
https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/kulap

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen/

LEADER – Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union

Ziel der Förderung

„(…) Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- Erholungs- und Naturraum zu sichern (…)“
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen vom 17.04.2018, Teil A

Was wird gefördert?

-Aufwendungen für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben zur lokalen Entwicklung, entsprechend der Regionalen Entwicklungsstrategie
-Beispiele für über LEADER geförderte Projekte finden Sie hier: https://leader-thueringen.de/projektkarte/

Wer wird gefördert?

natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Umfang der Förderung

Über Art und Umfang der Förderung entscheidet die jeweilige RAG. Der Fördersatz beträgt bis zu 75%.

LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale – Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein seit 1991 bestehendes Förderprogramm der Europäischen Union für die regionale Entwicklung des ländlichen Raumes. Es wird über den ELER-Fonds sowie aus Mitteln des Freistaates Thüringen finanziert.

Unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wird in den 15 LEADER-Regionen Thüringens jeweils eine Regionale Entwicklungsstrategie für die aktuelle Föderperiode entwickelt, welche die lokalen Entwicklungsziele festlegt. Auf dieser Grundlage entscheiden die Regionalen Aktionsgruppen (RAG), bestehend aus unterschiedlichen Akteuren, über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Weitere Informationen der örtlichen RAG, finden Sie unter:
https://leader-thueringen.de

https://leader-rag-greiz.de/

https://leader-rag-abg.de/

Tierhaltung in der Landschaftspflege

Schaf-Ziegen-Prämie

Von 2019 bis 2022 wurden in Thüringen Tierhalter von Schafen und/oder Ziegen mit der sogenannten „SchaZie-Prämie“ unterstützt. Dadurch sollte der Verringerung der Tierbestände im Freistaat entgegengewirkt werden, welche zur Beweidung von Offenland-Lebensräumen eingesetzt werden. Im Förderzeitraum wurden an die 334 Antragsteller insgesamt 4,33 Mio. € Fördergelder ausgereicht.

Das Förderprogramm endet 2023 mit der Wiedereinführung der gekoppelten Prämie für Mutterschafe und -ziegen über die erste Säule der Agrarförderung.

Die Prämie von 32-34€ pro Muttertier, wird an Betriebe mit mindestens 6 gekennzeichneten und registrierten Tieren (Mindestalter zum 01.Januar des Antragsjahres: 10 Monate) ausgereicht, unabhängig von Flächennachweis bzw. Weidezugang.

Wolf-Luchs-Richtlinie

Durch die im November 2018 vom TMUEN verabschiedete „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs“ sollen Schäden durch den Wolf und/oder Luchs verringgert bzw. verhindert und reguliert werden.

Aus Mitteln des Freistaates Thüringen werden Präventionsmaßnahmen (z.B. zur Anschaffung von Herdenschutzhunden oder „wolfssicheren Zäunen“) gefördert sowie Entschädigungen im Fall von Verlust der Nutztiere durch nachweisliche Tötung oder Verletzung gezahlt.